Leistungen der Bauoberleitung:

Die Bauoberleitung hat mithilfe eines Balkendiagramms einen Zeitplan aufzustellen und diesen zu überwachen sowie die ausführenden Unternehmen für den Auftaggeber in Verzug zu setzen. Weiterhin obliegt der Bauoberleitung die Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauleitung (Bauüberwachung) und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter und die Erstellung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme.

 

Weitere Leistungen der Bauoberleitung:

-        Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,

-        Übergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z. B. Abnahme der Niederschriften und Prüfungsprotokolle,

-        Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt,

-        Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,

-        Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,

-        Kostenfeststellung,

-        Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.

 

Aus dieser Aufstellung umfangreicher Tätigkeiten kann entnommen werden, dass die örtliche Bauleitung (Bauüberwachung) sowie die Bauoberleitung bei Errichtung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen im Sinne des § 51 HOAI dem Tätigkeitsbericht des Bauleiters entsprechen.

Neben den beiden genannten wird es sicherlich nicht noch einen zusätzlichen Bauleiter geben. Hier hat die Fachbauleitung wegen der besonderen fachlichen Qualifikation für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen die Aufgaben und Pflichten eines Bauleiters entsprechend § 51 HOAI bei der Errichtung eines Gebäudes.

 

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.