Leistungen der Bauoberleitung:
Die Bauoberleitung hat mithilfe eines Balkendiagramms einen Zeitplan
aufzustellen und diesen zu überwachen sowie die ausführenden Unternehmen für
den Auftaggeber in Verzug zu setzen. Weiterhin obliegt der Bauoberleitung die Abnahme
von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauleitung (Bauüberwachung) und
anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter und die
Erstellung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme.
Weitere Leistungen der Bauoberleitung:
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Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,
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Übergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung und
Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z. B. Abnahme der Niederschriften und
Prüfungsprotokolle,
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Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt,
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Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der
Anlagenteile und der Gesamtanlage,
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Auflisten der Verjährungsfristen der
Gewährleistungsansprüche,
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Kostenfeststellung,
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Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung
der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der
fortgeschriebenen Kostenberechnung.
Aus dieser Aufstellung umfangreicher Tätigkeiten kann entnommen werden,
dass die örtliche Bauleitung
(Bauüberwachung) sowie die Bauoberleitung bei Errichtung von Ingenieurbauwerken
und Verkehrsanlagen im Sinne des § 51 HOAI dem Tätigkeitsbericht des Bauleiters
entsprechen.
Neben den beiden genannten wird es sicherlich nicht noch einen
zusätzlichen Bauleiter geben. Hier hat die Fachbauleitung wegen der besonderen
fachlichen Qualifikation für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen die Aufgaben
und Pflichten eines Bauleiters entsprechend § 51 HOAI bei der Errichtung eines
Gebäudes.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.