Leistungen der örtlichen, privaten Bauleitung:

-        Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,

-        Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen,

-        Führen eines Bautagebuchs,

-        Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,

-        Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,

-        Rechnungsprüfung,

-        Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,

-        Mitwirken bei Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,

-        Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.

Auftragserteilung   -   Allgemeine Vertragsbestimmung

 

 

 

Werden die Bauoberleitung und die örtliche Bauleitung nicht getrennt vergeben, entfällt die zusätzliche Aufsichtsleistung der Bauoberleitung.

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.