Leistungen der örtlichen, privaten Bauleitung:
-
Überwachung der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag
sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen
Vorschriften,
-
Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten
abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die
Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen
Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich
kennzeichnen,
-
Führen eines Bautagebuchs,
-
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,
-
Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
-
Rechnungsprüfung,
-
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
-
Mitwirken bei Überwachen der Prüfung der
Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
-
Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der
Leistungen festgestellten Mängel.
Auftragserteilung - Allgemeine Vertragsbestimmung
Werden die Bauoberleitung
und die örtliche Bauleitung nicht getrennt vergeben, entfällt die zusätzliche
Aufsichtsleistung der Bauoberleitung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.